Wahlhelfer/-innen gesucht!

Wann: am 09. Juni 2024

Das Wahlamt sucht Wahlhelfer/-innen für die Europawahl und Kommunalwahlen  

Wahlhelfer/-in in einem Wahlvorstand kann jede/r Stimmberechtigte sein.

Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tage der Stimmabgabe (also am 09.06.2024) das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Land Rheinland-Pfalz  ihren Hauptwohnsitz haben und nicht nach § 3 LWahlG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die auf Antrag vom Arbeitgeber/Dienstherrn eine Freistellung von der Arbeit/Dienst zu gewähren ist.

Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 50,00 € gezahlt.

Vorkenntnisse für die Mithilfe im Wahlvorstand sind nicht erforderlich.

Wenn Sie Interesse an einem Wahlehrenamt haben, würde sich das Wahlteam der Verbandsgemeinde Bad Breisig über Ihre Mitarbeit in einem Wahlvorstand freuen. Bitte melden Sie sich bei den folgenden Mitarbeitern gerne an:

Ansprechpartner des Wahlamtes sind:

Isabella Ratschke      Tel. 02633 / 4568-117            isabella.ratschke@bad-breisig.de

Markus Schäfer          Tel. 02633 / 4568-102            markus.schaefer@bad-breisig.de

 

Informationen zu der Mitarbeit im Wahlvorstand

Der Wahlvorstand ist verantwortlich für die Durchführung der Wahlhandlungen im Stimmbezirk.

Ein Wahlvorstand besteht aus bis zu 11 Personen: dem/der Wahlvorsteher/in, stv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stv. Schriftführer/in und Beisitzern.

 

Wie läuft ein Wahltag ab?

Um 7.30 Uhr oder 12.45 Uhr am Wahlsonntag treffen sich je ein Teil der Mitglieder des Wahlvorstandes im Stimmbezirk. Der Wahlvorsteher weist die Arbeiten zu und überprüft die Wahlunterlagen auf Vollzähligkeit. Um 8.00 Uhr eröffnet er die Wahlhandlung.

Der Schriftführer ist für die Führung des Wählerverzeichnisses verantwortlich. Die Beisitzer kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen der Wähler und geben die Stimmzettel aus.

Um 18.00 Uhr beendet der Wahlvorsteher die Wahlhandlung und der gesamte Wahlvorstand muss anwesend sein.

Nun wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Stimmzettel werden der Wahlurne entnommen und nach einer bestimmten Reihenfolge sortiert und ausgezählt. Es kommen Laptops für die Ermittlung der Wahlergebnisse zum Einsatz.

Das Ergebnis wird vom Schriftführer in die Niederschrift eingetragen.

Der Wahlvorsteher übergibt danach die Unterlagen den Bediensteten des Wahlamtes.

Vorherig Geführte Wanderungen rund um Bad Breisig starten wieder